§ 1  Name und Sitz des Verbandes 

Der Verband führt den Namen Schulleitungsverband Schleswig-Holstein e.V. (slvsh).
Der Verband hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.
Der Verband ist konfessionell, partei- und verbandspolitisch unabhängig.
Der Verband ist in das Vereinsregister eingetragen.
Der Verband ist Mitglied im ASD (Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands) 

§ 2  Zweck des Verbandes 

Der slvsh ist die Interessenvertretung der Schulleiterinnen und Schulleiter, der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Schularten. 

§ 3  Mitgliedschaft

Mitglieder im slvsh können Schulleiterinnen und Schulleiter, sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter an Schulen in Schleswig-Holstein werden. Einzelpersonen oder Vereinigungen können als außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht dem slvsh beitreten.
Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Die Ablehnung der Aufnahme und der Ausschluss können nur aus Gründen, die sich aus der Zielsetzung und den Mitgliedschaftsbedingungen ergeben, erfolgen. Die Entscheidung des Vorstandes kann von einem Zehntel der Mitglieder innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorstandsbeschlusses angefochten werden. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung. 

Die Mitgliedschaft endet

- mit dem Ableben,
- auf Antrag zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
  Monaten. Der Austrittsantrag ist schriftlich beim Vorstand zu stellen und wird von diesem
  schriftlich bestätigt,
- bei Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr und
- durch Ausschluss. 

§ 4  Mitgliedsbeiträge 

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch Einzugsverfahren erhoben.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 5  Organe 

Organe des slvsh sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Auf Beschluss des Vorstandes können Arbeitskreise mit besonderen Aufgaben eingerichtet werden, die den Vorstand beraten. 

§ 6  Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Verbandes. Sie legt den Rahmen für die Arbeit des Vorstandes fest.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.
Sie wählt den Vorstand.
Sie beschließt den Haushalt und setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Sie wählt zwei Kassenprüfer.
Sie tritt einmal im Jahr zusammen. Alle Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung spätestens einen Monat vor Beginn durch den Vorstand gem. § 26 BGB schriftlich einzuladen. Über Verhandlungen und Beschlüsse der MV ist ein Protokoll anzufertigen; es ist vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Der Vorsitzende kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn ein Zehntel der Mitglieder es verlangt. 

§ 7  Vorstand 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes gem. § 1 und 2.Seine Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Die Schularten sollen im Vorstand angemessen vertreten sein.

Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- drei stellvertretenden Vorsitzenden, 
- dem Geschäftsführer, 
- dem Schatzmeister, 
- dem Schriftführer, 
- und höchstens sechs Beisitzern.
Darüber hinaus beruft der Vorstand Berater.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten den Vorstand jeweils allein. 

§ 8  Auflösung des Verbandes

Die Auflösung des slvsh kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das verbleibende Vermögen wird bei der Auflösung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

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