Die Fraktion der PIRATEN hat einen Antrag an den Schleswig-Holsteinischen Landtag gestellt. In diesem Antrag wird die Landesregierung gebeten, alle Schulen darüber zu informieren, dass Passagen in den Schulordnungen, die ein generelles Handyverbot enthalten, unverzüglich außer Kraft zu setzen sind.

Der wissenschaftliche Dienst unseres Landtages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass viele Schulordnungen in Bezug auf die Nutzung von elektronischen Speichermedien, insbesondere Handys, nicht rechtskonform sind.Der slvsh hätte hier eine sofortige Reaktion unseres Ministeriums erwartet, damit schnellstmöglich die Schulordnungen überprüft werden. Bedenklich erscheint uns die Art und Weise wie ein fremdes Fachministerium (Justiz) in einen Aufgabenbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung eingreift.
Des Weiteren fordern die PIRATEN die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass alle Schulen im Land umgehend ein medienpädagogisches Lern- und Lehrkonzept entwickeln, das sich an den Rahmenkonzepten des IQSH orientiert.
Der slvshlehnt diese Forderung ab! Ihm erscheint es grundsätzlich nicht sinnvoll, Innovationsprozesse an Schulen per Verordnung einzufordern. Auch haben unsere Schulen mit der Erstellung und Evaluation von Konzepten bereits genug Arbeit.
Es wäre zu begrüßen, wenn diejenigen Schulen, die hier einen Schwerpunkt setzen wollen, tatkräftig unterstützt werden. Schulen, die sich andere Arbeitsschwerpunkte in ihrer Schulentwicklung gesetzt haben, sollten auf keinen Fall durch Verordnung noch zusätzlich belastet werden.
Innovation kann nicht verordnet werden, es können nur Bedingungen geschaffen werden, die Innovationen fördern.

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