Sehr geehrte Frau Ministerin Ernst,

ich habe am 1. Februar das amtliche Plenarprotokoll der Landtagsdebatte bezüglich der Zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Lehrkräftebesoldung gelesen.

Sie haben in Ihrem Beitrag folgende Aussage getätigt:

Dieser Aussage hat niemand widersprochen, also gehe ich davon aus, dass ihr Ministerium auch danach handeln muss.

Verblüffend ist nun für mich, dass in einer Stellenausschreibung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter drei Besoldungsstufen aufgeführt werden, nämlich A 14 Z für Bewerber aus der Grund– und Hauptschullehrerlaufbahn, A 15 für Bewerber aus der Realschullehrerlaufbahn und A 15 Z für Bewerber aus der Gymnasiallehrerlaufbahn.

Erklären Sie mir bitte, wie sich diese Eingruppierungen auf die Tätigkeit und nicht auf die Ausbildung der Bewerberinnen und Bewerber beziehen.

Hochachtungsvoll

Olaf Peters, stellv. Vorsitzender